Im Bereich der ambulante Dienste gelten besondere gesetzliche Regelungen für Mindeststandards und behördliche Genehmigungen.
Träger, die zusätzliche, sonstige oder niedrigschwellige Betreuungsleistungen nach § 45 SGB XI erbringen möchten, müssen hierfür vom Sozialleistungsträger zugelassen sein.
SAD verfügt über diese Zulassung. Damit können Kundinnen und Kunden mit eingeschränkter Alltagskompetenz auf Antrag einen Teil ihrer Betreuungskosten übernehmen lassen.